Unsere Fragen an den Projektbetreiber

Die Bürgerinitiative setzt auf Offenheit und Transparenz. Daher stellen wir folgende Fragen an den Projektbetreiber und werden über die Antworten informieren, sofern wir zu allen untenstehenden Fragen welche erhalten.

Restwasser in Stanzach?

Im August 2026 wurde an der Messstelle Stanzach wiederholt ein Wasserstand von 30 cm angegeben. Tatsächlich sind es ca. 20 cm, da der Nullpunkt ca. 10 cm tief im Schotter liegt (PNP). Wie der Sommer 2026 zeigt, versiegen in Niederwasserphasen die Zubringer unterhalb der Entnahmestelle nahezu. Diese Faktoren berücksichtigend: Wieviel von diesen 20 cm bleiben bei Niederwasser im August an der Messstation Stanzach nach der geplanten Ableitung übrig?

Wieviel Wasser fließt unmittelbar nach der Entnahmestelle im alten Bachbett?

Sie sagten öffentlich merhmals und haben dies bei späteren Pressemitteilungen nie korrigiert, dass sie lediglich „50 Prozent des Namlosbaches in die Kraftwerkskette Plansee überleiten wollen“ (z.B. Tiroler Tageszeitung 25.07.2025). Der WWF sagt, tatsächlich würden an der Ausleitungsstelle bis zu 80% des Namlosbaches in den Stollen übergeleitet und nur 20% an Restwasser verbleiben. Wieviel Prozent der ankommenden Wassermenge soll an der Ausleitungsstelle tatsächlich jahresdurchgängig in den neuen Stollen übergeleitet werden und welche Restwassermenge in m3/s ist für die Ausleitungsstrecke garantiert (speziell in den Wintermonaten)? 

Der Namlosbach als Bauernopfer

Sie sind gem. NGP 2021 ab 2027 verpflichtet, Restwasser am Liegfeistbach, Rotlech und Archbach abzugeben und zwar zumindest im Umfang des niedersten natürlichen Tagesniederwasser (NQt). Wir gehen davon aus, dass Sie an diese drei Bäche in Summe mehr als 1 m3/s Restwasser abzugeben haben. In den typischen Niederwasserphasen JAN-MÄRZ und OKT-DEZ würden Sie durchschnittlich ca. 1,25 m3/s in den Rotlechspeicher ableiten (Datengrundlage Hydro Tirol 2022). Was antworten Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass die Ableitung des Namlosbaches in erster Linie dem Ausgleich Ihres Verlustes dienen soll, der Namlosbach also ein „Bauernopfer“ ist?

Welche zusätzliche Menge an Strom würde die Ableitung des Namlosbaches konkret bringen?

Sie argumentieren öffentlich, dass „… das Wasser des Namlosbaches zusätzliche 25 Gigawattstunden Strom bringen“ könnte (Tiroler Tageszeitung 25.07.2025 und Ihre eigene Präsentation auf der Folie mit Überschrift „Eckpunkte Optimierung Rotlech“ vom 24.07.2025).

  1. Am Ende des Stollens vom Namlosbach zum Liegfeistbach soll ein neues Kraftwerk mit lediglich 1,7 MW/h an Engpassleistung entstehen.
  2. Danach dient der Namlosbach als Spender für die nun gesetzlich vorgeschriebene Restwasserabgabe an Rotlech, Liegfeistbach und Archbach (Tiroler Tageszeitung 25.07.2025: „Erstmals würde als ökologische Spende der Rotlechunterlauf, unterhalb der Staumauer, mit Wasser aus dem Namlosbach dotiert werden.“)
  3. Die Aussage, dass durch die Umleitung des Namlosbaches 25 GW/h an zusätzlichem Strom erzeugt werden, stimmt wohl nicht. Erstens kommt ein großer Teil der genannten 25 GW/h aus der Modernisierung der bestehenden Plansee-Kraftwerkskette und zweitens wird der Namlosbach bereits jetzt fünfmal für Stromerzeugung genutzt (KW Höfen, KW Reutte I und Reutte II, KW Kniepass und KW Weißhaus). Drei bisherige Nutzungen würden durch die Umleitung des Namlosbaches verloren gehen (KW Höfen, KW Reutte I/II)!
  4. Daher unsere Fragen: Wieviel der kolportierten 25 GW/h kommen aus der Optimierung der Kraftwerkskette und zwar ohne Namlosbach? Wieviel an bestehender Stromerzeugung verlieren Sie dadurch, dass der Namlosbach in den KWs Höfen, Reutte I und II nicht mehr für die Stromerzeugung genutzt werden könnte?

Die beiden Zahlen müssten dann addiert werden und von den 25 GW/h abgezogen werden. Das wäre dann der theoretisch tatsächliche  „Stromproduktions-Grenznutzen“ der Ableitung des Namlosbaches, wobei er tatsächlich mit einem erheblichen Anteil für die Restwasserabgabe verwendet wird. 

Erfüllung Verbesserungsgebot der EU-WRRL?

Der Gewässerzustand im unteren Abschnitt des Namlosbaches wird als „mäßig“ eingestuft und muss sich laut EU-Wasserrahmenrichtlinie und NGP2021 zeitnah in Richtung „gut“ verbessern (Verbesserungsgebot). Wie soll eine Verbesserung in Richtung guter Zustand erreicht werden, wenn das EWR einige Kilometer oberhalb dieser Zone den Bach großteils ableitet?

Erfüllung Verschlechterungs-Verbot der EU-WRRL?

Der Gewässerzustand im Oberlauf des Namlosbaches ist als „sehr gut“ eingestuft. Sie versprechen: „Der sehr gute Zustand des Namloser Bach wird nicht verschlechtert, er wird beibehalten“ (Rundschau 11.3.2026). Der Begriff „Verschlechterung“ gem. EU-WRRL ist in diesem Zusammenhang eindeutig definiert:

Eine Verschlechterung tritt bereits ein, sobald sich zumindest eine der zwölf Qualitätskomponenten (Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten, Phytobenthos, Wasserhaushalt, Durchgängigkeit, Morphologie, Temperatur, Sauerstoffhaushalt, Versäuerung, Nährstoffe, Schadstoffe) um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächengewässers führt (Quelle: Schreiben des BMLFUW-UW.4.1.2/0036-IV/1/2015 vom 01.10.2016 auf Grundlage des EuGH-Urteils 461/13).

Wie begründen und garantieren die von Ihnen bezahlten Gutachter konkret, dass sich im derzeit als „sehr gut“ eingestuften Abschnitt des Namlosbaches keine einzige der zwölf Qualitätskomponenten auch nur um eine Stufe verschlechtert?

Beeinträchtigung Erhaltungsziele Natura 2000 Gebiet?

Im Ausleitungsgebiet des Namlosbaches findet sich das stärkste Tiroler Aufkommen der streng geschützten Deutschen Tamariske. Im Juli 2026 wurde das Kraftwerksprojekt Haslach (Osttirol) vom Land Tirol und vom Landesverwaltungsgericht mit folgender Begründung abgelehnt: Bei Umsetzung ist eine Beeinträchtigung des Natura 2000 Gebietes und seines Erhaltungszieles zu erwarten bzw. kann dies nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Konkret gehe es etwa um den Schutz alpiner Flüsse mit einer speziellen Uferpflanze, der Deutschen Tamariske (orf.at).

Nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und der dazu ergangenen EuGH-Rechtsprechung sind in diesem Fall vollständige, präzise und endgültige wissenschaftliche Feststellungen erforderlich, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich einer Beeinträchtigung auszuräumen.

Wurde der EuGH-Test in o.a. Sinne erfüllt und  können sie daher mit ausreichender Sicherheit ausschließen, dass es durch die Ableitung des Namlosbaches keine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes betreffend Deutsche Tamariske oder anderer Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes gibt?

Auswirkung auf Flussdynamik und Geschiebehaushalt?

Entzieht man dem Namlosbach sein Wasser, fehlt dieses auch flussabwärts im Lech, was die natürliche Flussdynamik und den Geschiebehaushalt beeinträchtigt. Wurden diese Auswirkungen untersucht und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen Ihre Gutachter konkret und mit welcher Begründung? Wurde dabei auch berücksichtigt, dass der geplante Coanda-Rechen zwar verhindern kann, dass Kies mechanisch in den Stollen gelangt, er aber nicht verhindern kann, dass eine Verringerung der Wasserführung die hydraulische Transportkapazität verändert?

Auswirkung auf Trinkwasser?

Wurde untersucht, wie sich das fehlende Wasser des Namlosbaches auf die Trinkwassertiefbrunnen im Unterlauf auswirkt (z.B. Weißenbach)? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen Ihre Gutachter konkret und mit welcher Begründung?

Auswirkung auf Grundwasserbildung in Stanzach?

Wurde untersucht, wie sich die Ableitung des Namlosbaches auf die Grundwasserbildung in Stanzach auswirkt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die von Ihnen bezahlten Gutachter konkret und mit welcher Begründung gekommen ?

Löschwasser für die Feuerwehr Stanzach?

Wurde geklärt, ob die Feuerwehr Stanzach bisher auf das Wasser des Namlosbaches zur Löschung von Bränden im Umkreis angewiesen war und wie sich die Ableitung darauf auswirkt?

Welche weiteren Ausbaupläne am Lech und seinen Zubringern liegen in ihrer Schublade?

Der WWF bezeichnet ihr Vorhaben als Tabubruch im Natura-2000-Gebiet (TT) und stellt in den Raum, dass im Falle einer Genehmigung weitere Kraftwerke kommen. Daher eine Frage zu ihren weiteren Ausbauplänen, speziell im Lechtal. Öffentlich wurde durch den Eigentümervertreter ja bereits der Höhenbach (Holzgau) erwähnt. Welche weiteren Ausbaupläne am Lech und seinen Zubringern liegen in ihrer Schublade?

Kraftwerkspläne Höhenbach in Holzgau?

Was ist am Höhenbach genau geplant und wie weit fortgeschritten sind diese Pläne?

CO2-Emissionen durch die geplanten Baumaßnahmen?

Die geplanten Baumaßnahmen stellen einen massiven Eingriff in die Natur dar (Straßenbau, Bau Kraftwerk Liegfeist, Stollenbau usw.). Wie hoch sind die dadurch entstehenden CO2-Emissionen konkret?

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